MELTER & VOGT Rechtsanwälte
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Familienrecht

Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner. Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen zu Adoption, Sorgerecht und Personenstand.

Bearbeitet wird dieses Rechtsgebiet schwerpunktmäßig von unserem Fachanwalt  Bernd Vogt.

Aktuelle Urteile: Vaterschaft - Auskunftsanspruch

BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


Kontakt:

 

Mühlacker

 

Andreas Melter

Rechtsanwalt

 

Bernd Vogt

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Familienrecht

 

Bahnhofstraße 110

75417 Mühlacker

 

Tel.:   07041 / 95500

Fax.:  07041 / 955055

 

Büro Maulbronn

 

Bernd Vogt

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Familienrecht



Frankfurterstraße 7

75433 Maulbronn

 

Tel.:  07043 / 900740

Fax.: 07043 / 900739

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