MELTER & VOGT Rechtsanwälte
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Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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Mühlacker

 

Andreas Melter

Rechtsanwalt

 

Bernd Vogt

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Familienrecht

 

Bahnhofstraße 110

75417 Mühlacker

 

Tel.:   07041 / 95500

Fax.:  07041 / 955055

 

Büro Maulbronn

 

Bernd Vogt

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Familienrecht



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75433 Maulbronn

 

Tel.:  07043 / 900740

Fax.: 07043 / 900739

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